AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die kostenfreie Darknet Exposure Ersteinschätzung der NEXGAP GmbH
Stand: 1. Juli 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter der Leistung ist die NEXGAP GmbH, Bildungscampus 11, 74076 Heilbronn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 735127, vertreten durch die Geschäftsführung Emil Abajdulin und Nils Ole van der Heyden, E-Mail: mailto:legal@nexgap.com (nachfolgend "NEXGAP").
(2) Diese AGB gelten für die über die Landingpage [URL einsetzen] angebotene kostenfreie und unverbindliche Darknet Exposure Ersteinschätzung (nachfolgend "Ersteinschätzung").
(3) Das Angebot richtet sich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Selbstständige und kleine Unternehmen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, NEXGAP stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Gegenstand der Ersteinschätzung ist eine einmalige, überblicksartige Prüfung, ob zu der vom Nutzer angegebenen E-Mail-Adresse oder Domain Hinweise auf eine Kompromittierung in den von NEXGAP ausgewerteten Quellen vorliegen. Die Prüfung umfasst insbesondere:
1 Datenlecks: Hinweise auf das Vorkommen der angegebenen E-Mail-Adresse in bekannt gewordenen Datenlecks von Drittdiensten,
2 Infostealer: Hinweise auf Zugangsdaten, die durch Schadsoftware von infizierten Endgeräten entwendet und in einschlägigen Quellen angeboten oder veröffentlicht wurden,
3 Ransomware-Veröffentlichungen: Hinweise auf das Vorkommen der angegebenen Daten in Veröffentlichungen von Erpressergruppen,
4 Threat-Actor-Quellen: Hinweise auf Erwähnungen in einschlägigen Foren, Marktplätzen und vergleichbaren Quellen.
(2) Das Ergebnis der Ersteinschätzung wird dem Nutzer in zusammengefasster Form per E-Mail oder auf einem anderen von NEXGAP gewählten elektronischen Weg mitgeteilt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Form, einen bestimmten Umfang oder eine bestimmte Detailtiefe der Ergebnisdarstellung besteht nicht.
(3) Die Ersteinschätzung beruht ausschließlich auf den NEXGAP zum Zeitpunkt der Prüfung zugänglichen Quellen und Datenbeständen. NEXGAP übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Quellen vollständig, aktuell oder fehlerfrei sind. Ein negatives Prüfergebnis bedeutet nicht, dass keine Kompromittierung vorliegt. Ein positives Prüfergebnis bedeutet nicht zwingend, dass ein Schaden eingetreten ist oder eintreten wird.
(4) Die Ersteinschätzung stellt keine Rechtsberatung, keine Versicherungsleistung und keine abschließende sicherheitstechnische Untersuchung dar. Sie ersetzt insbesondere keine vollständige forensische Analyse, kein kontinuierliches Monitoring und keine individuelle Sicherheitsberatung.
(5) NEXGAP schuldet die Durchführung der Prüfung nach Absatz 1 mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht das Auffinden sämtlicher zu einer Person oder Organisation im Umlauf befindlicher Daten.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Darstellung der Ersteinschätzung auf der Landingpage stellt kein bindendes Angebot von NEXGAP dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Nutzer.
(2) Durch das Absenden des Formulars auf der Landingpage gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines unentgeltlichen Vertrags über die Durchführung der Ersteinschätzung ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn NEXGAP das Angebot annimmt, spätestens mit Übermittlung des Ergebnisses der Ersteinschätzung an den Nutzer.
(3) NEXGAP ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung im Sinne von § 5.
(4) Der Vertragstext wird von NEXGAP nicht gespeichert und ist nach Absenden des Formulars für den Nutzer nicht mehr abrufbar. Der Nutzer kann diese AGB vor Absenden des Formulars abrufen, speichern und ausdrucken.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Kostenfreiheit, keine weiteren Verpflichtungen
(1) Die Ersteinschätzung ist für den Nutzer kostenfrei.
(2) Mit der Anforderung der Ersteinschätzung geht der Nutzer keine Verpflichtung zum Erwerb weiterer Leistungen von NEXGAP ein.
(3) Sofern NEXGAP dem Nutzer im Anschluss an die Ersteinschätzung weitergehende, entgeltliche Leistungen anbietet, kommt ein Vertrag hierüber nur durch gesonderte Vereinbarung zustande. Werbliche Ansprache per E-Mail erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine Einwilligung des Nutzers vorliegt.
§ 5 Pflichten des Nutzers, zulässige Nutzung
(1) Der Nutzer darf ausschließlich E-Mail-Adressen und Domains angeben, deren Inhaber er selbst ist oder für deren Überprüfung er nachweislich berechtigt ist (etwa als Inhaber, Geschäftsführer oder ausdrücklich bevollmächtigte Person des betreffenden Unternehmens).
(2) Die Prüfung von E-Mail-Adressen oder Domains Dritter ohne deren Berechtigung ist untersagt. Dies gilt insbesondere für die Ausforschung von Privatpersonen, Wettbewerbern oder sonstigen Dritten.
(3) Der Nutzer sichert zu, dass seine Angaben im Formular wahrheitsgemäß sind. Bei Angabe einer Unternehmens-Domain sichert der Nutzer zu, zur Beauftragung der Prüfung für dieses Unternehmen berechtigt zu sein.
(4) Verstößt der Nutzer gegen die Absätze 1 bis 3, ist NEXGAP berechtigt, die Durchführung der Ersteinschätzung abzulehnen oder abzubrechen. Der Nutzer stellt NEXGAP von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten durch den Nutzer beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 6 Durchführung, Verfügbarkeit
(1) NEXGAP führt die Ersteinschätzung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Vertragsschluss durch. Feste Bearbeitungsfristen werden nicht zugesagt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(2) NEXGAP ist berechtigt, sich zur Durchführung der Prüfung technischer Systeme und Datenquellen Dritter zu bedienen.
(3) Aus Sicherheitsgründen werden im Rahmen der Ergebnismitteilung keine vollständigen Passwörter oder sonstigen Zugangsdaten im Klartext übermittelt. NEXGAP kann Ergebnisse in gekürzter, maskierter oder zusammengefasster Form darstellen.
(4) Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit der Landingpage oder des Angebots besteht nicht. NEXGAP kann das Angebot der kostenfreien Ersteinschätzung jederzeit für die Zukunft einstellen. Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Haftung
(1) NEXGAP haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von NEXGAP, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Unberührt bleibt ferner eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus der Übernahme einer Garantie.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet NEXGAP nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von NEXGAP ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die daraus entstehen, dass eine tatsächlich bestehende Kompromittierung im Rahmen der Ersteinschätzung nicht erkannt wurde, sofern NEXGAP die Prüfung mit der geschuldeten Sorgfalt nach § 2 durchgeführt hat.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von NEXGAP.
§ 8 Datenschutz
(1) NEXGAP verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers zur Durchführung der Ersteinschätzung. Einzelheiten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter [URL zur Datenschutzerklärung einsetzen].
(2) Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB, sondern erfüllt die gesetzlichen Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (NEXGAP GmbH, Bildungscampus 11, 74076 Heilbronn, E-Mail: mailto:legal@nexgap.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das wir unter [URL zum Muster-Widerrufsformular einsetzen] bereitstellen, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, wird die Ersteinschätzung nicht oder nicht weiter durchgeführt. Da die Leistung für Sie kostenfrei ist, sind keine Zahlungen zu erstatten.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn NEXGAP die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch NEXGAP verlieren.
§ 10 Streitbeilegung
(1) NEXGAP ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von NEXGAP.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften